Führerschein mit 17
In vielen europäischen Ländern ist Begleitendes Fahren mit 17 schon seit Jahren erlaubt. Nun ist es auch bei uns möglich.
Dieser Führerschein ist jedoch an einige Auflagen gebunden:
- Die Fahranfänger/in darf bs zum 18 Lebensjahr nur in Begleitung einer erwachsenen und erfahrenen Person ein Fahrzeug fahren.
- Die Begleitperson muss in der Prüfbeschienigung Namentlich eingetragen werden.
- Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die Begleitperson darf maximal 3 Punkte im Verkehrsamt Flensburg haben.
- Die Begleitperson muss mindestens seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubniss der Klasse B besitzen.
- Die Fahrten sind nur innerhalb Deutschlands erlaubt.
Für detailierte Informationen stehen wir ihnen gerne in unserer Fahrschule mit Rat und Tat zur verfügung.